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IMPRESSUM gem. §6 TKDG/MDG
Verantwortlich für den Inhalt ist: Jürgen Fedder
| | Architekturbüro | | |
| | FMP Architekten Jürgen Fedder | | Niederlassung Hamburg |
| | Lützowstr. 47a-d | | Mühlenstieg 9 |
| | 45141 Essen | | 22041 Hamburg |
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| | St.Nr.: 111/5068/2688 | | |
| | Ust-ID: DE 268043879 | | |
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Architektenrecht
Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber.
Im Architektenvertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen werden kann, legen die
Vertragspartner vor allem fest, welche Leistungen der Architekt erbringen soll und wie er
hierfür bezahlt wird. Es besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit. Grenzen setzen zwingende
Regeln des BGB und, soweit es um das Honorar geht, die HOAI.
Das Honorarrecht gehört zum Teil zum Vertragsrecht, weil die Vereinbarung des Honorars im
Prinzip Verhandlungssache ist. Verhandlungsgrenzen zieht allerdings die HOAI mit Höchst- und
Mindestsätze für die wichtigsten Architektenleistungen. Verstößt die Vergütungsabrede der
Vertragsparteien gegen diese Sätze, bleibt ihr Vertrag im übrigen gleichwohl wirksam, das heißt
der Architekt muss die versprochene Leistung erbringen. An die Stelle der unwirksamen
Honorarvereinbarung tritt dann die zwingende Honorarregelung der HOAI.
Architektenkammer
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt eine Architektenkammer auf Länderebene staatliche
Aufgaben aus, die im Architektengesetz geregelt werden. Dies sind die Baukultur, die Baukunst,
das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege zu fördern, die für einen Fachverband
üblichen Aufgaben wie Weiterbildung und Interessenvertretung. Das mittlerweile ebenfalls zu
den regulären Leistungen der Landeskammern gehörende Führen eines (Architekten-) Büroverzeichnisses
ist dagegen nicht gesetzlich geregelt.
Die Kammern werden von den eingetragenen Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen, Garten- und
Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner selbst verwaltet. Nur in die Architektenliste
eingetragene Mitglieder der Architektenkammern dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin,
Innenarchitekt/Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin und Stadtplaner/Stadtplanerin
oder Abwandlungen davon führen. Die Modalitäten der Aufnahme von Mitgliedern in die Kammer bzw.
die Architektenliste werden ebenfalls durch das Architektengesetz bzw. eine landesrechtliche
Eintragungs- und Löschungsverordnung geregelt.
Architektur
Architektur steht im allgemeinen für die Auseinandersetzung mit Mensch und gebautem Raum und für
die Kunst oder Wissenschaft des planvollen Entwurfs der gebauten menschlichen Umwelt.
Die Bedeutungen des klassischen Architekturbegriffes stehen
für die Baukunst, die ästhetische Gestaltung von Bauwerken aller Art
für bestimmte historische oder zeitgenössische Baustile
als Titel einer Bau-Typologie (hier auch mit Pluralbildung)
als Bezeichnung für das Berufsfeld des Architekten
als Oberbegriff für die Werke der Architekten
als Bezeichnung für die Wissenschaft vom Bauen (Architektonik)
Architekturbüro
Abgesehen von kleineren Bauvorhaben wie Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern ist der Planungsprozess
meist stark arbeitsteilig organisiert. Dies betrifft nicht nur die Arbeit innerhalb der Architekturbüros,
sondern auch die Zusammenarbeit mit den externen Projektbeteiligten.
Nur noch wenige Architekten bearbeiten das komplette Leistungsspektrum der deutschen HOAI mit allen
Leistungsphasen. Vielmehr befassen sich die Mitarbeiter mittlerer und größerer Büros i.d.R. schwerpunktmäßig
mit Teilbereichen des Planungsprozesses, wie z.B. dem Entwurf, der Ausführungsplanung, der Ausschreibung
und Vergabe von Bauaufträgen oder der Bauleitung. Auch eine Spezialisierung von Architekturbüros auf die
jeweiligen Leistungsphasen 1-5 (Entwurf, Genehmigung und Planung) oder die Leistungsphasen 6-9
(wirtschaftliche und bauliche Umsetzung) ist inzwischen weit verbreitet.
Da bei jedem Bauvorhaben die Arbeit verschiedener Fachingenieure wie Statiker und Haustechniker,
bei größeren Projekten zunehmend auch weiterer Experten wie Verkehrsplaner, Fassaden- und
Landschaftsplaner oder Facility Manager, integriert werden muss, ist beim Architekten ein hohes
Maß an Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit sowie gleichzeitig Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
gefordert. Auf dem sich verändernden und insgesamt schrumpfenden Markt sind unter dem hohen Wettbewerbsdruck
in zunehmenden Maße Qualitäten in der Projektpräsentation gegenüber privaten und öffentlichen Bauherren erforderlich.
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